Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  • (1) Sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Angeboten des Auftragnehmers liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
  • (2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Auftragnehmers selbst im Fall der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
  • (3) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  • (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
  • (2) Wird für einen Auftrag ein Tages- oder Stundensatz vereinbart, so ist allein dieser verbindlich, nicht aber der geschätzte Gesamtarbeitsaufwand.
  • (3) Der Auftragnehmer behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Vertragsbedingungen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.

3. Lieferung

  • (1) Vom Auftragnehmer genannte Termine, insbesondere Lieferfristen, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
  • (2) Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
  • (3) Lieferfristen verlängern sich angemessen im Fall höherer Gewalt und allen sonst vom Auftragnehmer nicht zu verantwortenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.
  • (4) Versand und Zustellung – auch bei Teillieferungen – erfolgen auf Rechnung des Auftraggebers. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  • (5) Der Auftragnehmer behält sich vor, Informationsprodukte in verschlüsselter Form zu liefern. Nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Auftraggeber den Code zur Entschlüsselung des Produkts.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  • (1) Die Preise verstehen sich netto, maßgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • (2) Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach dem vereinbarten Tages- oder Stundensatz vergütet.
  • (3) Zahlungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungstellung rein netto ohne Abzüge fällig.
  • (4) Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Sind bereits Kosten auf die Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
  • (5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verlangen, wenn der Auftraggeber nicht einen geringeren oder der Auftragnehmer einen höheren Schaden nachweist. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 8,- erhoben. Der Auftraggeber trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
  • (6) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen vom Auftragnehmer anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Auftraggebers zulässig.
  • (7) Rechnungen werden per E-Mail oder Telefax zugestellt. Auf Wunsch können gegen eine Kostenpauschale von EUR 5,- Rechnungen auch per Briefpost zugestellt werden.

5. Eigentumsvorbehalt

  • (1) Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehender Forderungen.

6. Gewährleistung

  • (1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferte Ware bzw. das Werk frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist und für den vereinbarten Einsatz geeignet ist.
  • (2) Zusagen über Kompatibilität und Lauffähigkeit auf dem Computersystem des Auftraggebers werden grundsätzlich nicht gemacht.
  • (3) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
  • (4) Der Auftraggeber hat die Ware bzw. das Werk unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Mängel und Beanstandungen müssen innerhalb von zwei Wochen ab Anlieferung mit einer genauen Beschreibung des gerügten Mangels schriftlich angezeigt werden.
  • (5) Der Auftragnehmer kann Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz beseitigen. Für Nachbesserungen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen einräumen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  • (6) Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatz endgültig fehl, so kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Vereinbarung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, kann der Auftraggeber auch den Vertrag rückgängig machen.
  • (7) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn vom Auftraggeber oder Dritten Veränderungen an der gelieferten Ware vorgenommen werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen sind.
  • (8) Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

7. Haftung

  • (1) Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen von Vorsatz, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
  • (2) Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung einer vom Auftragnehmer gelieferten Ware entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung des Auftragnehmers zurückzuführen.
  • (3) Der Auftraggeber ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware, insbesondere für die Sicherung der Daten, die mit der gelieferten Ware be- oder verarbeitet werden oder auf dem Computersystem, auf dem die gelieferte Ware eingesetzt wird, gespeichert sind.

8. Abtretung von Ansprüchen

  • (1) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.

9. Datenschutz

  • (1) Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinn des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und auszuwerten.

10. Besondere Bedingungen für Software, Applikationen, Informationssysteme und Datenverarbeitung

  • (1) Bei der Erstellung von Software-Programmen, Applikationen oder Informationssystemen oder bei der Bearbeitung von Datenbeständen des Auftraggebers ist der Auftraggeber verpflichtet, die zur Herstellung des Werks erforderlichen Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen.
  • (2) Aufgabenstellung, Vorgehensweise und Art der Ergebnisse werden in schriftlichen Vereinbarungen geregelt.
  • (3) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zum vertraulichen und sorgsamen Umgang mit den zum Zweck der Herstellung des Werks jeweils überlassenen Informationen, Plänen, Zeichnungen und Fotografien.
  • (4) Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese beim Auftragnehmer.
  • (5) Nimmt der Auftraggeber aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung das Werk nicht ab, so gilt die Software eine Woche nach Bereitstellung als abgenommen. Eine Nutzung von gelieferter Software durch den Auftraggeber, ganz gleich ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich.
  • (6) Mit der Lieferung und Bezahlung von Software-Programmen wird kein Eigentum an den Programmen erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm. Der Quellcode ist stets von der Lieferung ausgeschlossen. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Programme dürfen – soweit technisch zwingend erforderlich – nur zum Zweck der Sicherung und Installation kopiert werden.
  • (7) Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.

10.a Besondere Bedingungen für Internet-Informationssysteme

  • (1) Abweichend von den oben stehenden Bedingungen gelten für Internet-Informationssysteme, insbesondere Angebote im World Wide Web, besondere Bedingungen.
  • (2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, den Quelltext von Internet-Angeboten selbst zu verändern und auch als Grundlage für neue Anwendungen zu nutzen, sofern sie dem selben Zweck dienen, zu dem sie vom Auftragnehmer erstellt wurden.
  • (3) Dieses Recht gilt nur, wenn der Auftragnehmer auf der Startseite des Internet-Informationssystems oder auf einer Impressumsseite, die von dieser Startseite aus erreichbar ist, als Urheber einschließlich eines Links auf seine Homepage genannt wird, solange Teile des von ihm erstellten Quelltextes oder andere urheberrechtlich geschützten Elemente wie z.B. Grafiken oder Icons im Informationssystem verbleiben.
  • (4) Der Auftraggeber hat jedoch nicht das Recht, den Quelltext ohne Einwilligung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben oder zu veräußern.

11. Schlussbestimmungen

  • (1) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bedingung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • (3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist Hildesheim.

Robert Strötgen.
Stand: Mai 2003